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Verkaufsbedingungen

Allgemeines

  • Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Zuther+Hautmann Gmbh & Co. KG (nachfolgend „Zuther“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Nachstehende AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, einer natürlichen Person, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend "Kunde" genannt).

  • Abweichende (Geschäfts)Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und gelten nicht, es sei denn, ZUTHER hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB der ZUTHER gelten auch dann, wenn ZUTHER in Kenntnis entgegenstehender oder von ZUTHER AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

  • Im kaufmännischen Verkehr gelten die AGB der ZUTHER auch für alle künftigen und/oder laufenden (Rechts)Geschäfte mit dem Kunden. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser AGB sind nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der ZUTHER verbindlich.

2. Vertragsschluss, Lieferumfang, Abtretungsverbot

2.1     Alle Angebote der ZUTHER sind, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich bestimmt wird, unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der ZUTHER verbindlich. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2.2     Die in Preislisten, Rundschreiben, Prospekten und ähnlichen Unterlagen von der ZUTHER gemachten Angaben sind nur Rahmenangaben und dienen nur der Information des Kunden über das Leistungsangebot der ZUTHER und sind weder als Garantie noch als Beschaffenheitsvereinbarung zu verstehen.

2.3     Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, erfolgt der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von ZUTHER. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von ZUTHER nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer von ZUTHER. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden zurückerstattet.

2.4     Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von ZUTHER oder, sofern diese nicht vorliegt, das Angebot von ZUTHER maßgebend.

2.5     Alle Angaben über die Ware von ZUTHER, insbesondere die in Angeboten und Druckschriften von ZUTHER enthaltenen Abbildungen, Maß- und Leistungsangaben sowie sonstige technische Angaben sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Branchenübliche Toleranzen in Form, Farbe, Mengen, Gewichten, Stückzahlen und Abmessungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2.6     Dokumente und Unterlagen, auf denen das Angebot von ZUTHER basiert, wie technische Zeichnungen, Illustrationen, Beschreibungen, Gewichte und Abmessungen, sind nur dann Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. ZUTHER behält sich vor, solche Änderungen und Anpassungen vorzunehmen, die den Zweck des Vertrages und der Lieferung nicht wesentlich beeinträchtigen.

2.7     Sämtliche Angebotsunterlagen, Muster, Pläne, Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Dokumente und Unterlagen – auch in elektronischer Form – verbleiben im Eigentum von ZUTHER und dürfen vom Kunden weder einbehalten noch kopiert noch sonst vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf die Aufforderung von ZUTHER hin nach Wahl von ZUTHER entweder umgehend ZUTHER auszuhändigen oder zu löschen. Sämtliche Schutzrechte an diesen Unterlagen zu ZUTHERs Gunsten bleiben auch dann bestehen, wenn ZUTHER die Unterlagen dem Kunden überlassen.

2.8     ZUTHER behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Kaufgegenstand und dessen Erscheinungsbild nicht grundlegend geändert und der vertragsgemäße Zweck der Lieferung nicht in für den Kunden unzumutbarer Weise eingeschränkt wird.

2.9     Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen ZUTHER ist nur mit ZUTHERs ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig. Gleiches gilt für gesetzliche Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

3. Bestellungen

Bestellungen des Kunden können schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder Telefon erfolgen. Die ZUTHER kann Bestellungen nach freiem Ermessen annehmen oder ablehnen. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung oder mit Beginn der Vertragsausführung durch die ZUTHER zustande.

4. Preise, Konditionen, Zahlung, Teilzahlung

4.1.    Die Preisangaben in den Preislisten, Rundschreiben, Prospekten und ähnlichen Unterlagen der ZUTHER sind freibleibend und unverbindlich. Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise zuzüglich anfallender Steuern, Kosten und/oder Aufwendungen für Versand nach Gewicht, Zustellungstermin und Verpackung sowie Installation, Verschickung, Versicherungen, Verzollung, Bank- und Transaktionskosten und Ähnlichem. Die Lieferungen erfolgen per Post, Paketdienst oder Kurier.

4.2.    Sofern nicht anders vereinbart, gelten Preise von ZUTHER für Lieferungen "ab Werk"/EXW, Sitz der ZUTHER, Incoterms 2020.

4.3.    Die Zahlung erfolgt zu den in der aktuellen Preisliste beziehungsweise in dem Angebot genannten Konditionen innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung und der Ware sowie ohne Skontoabzug. Eine anderslautende Skontoregelung des Kunden ist unwirksam und wird von ZUTHER ausdrücklich zurückgewiesen.

Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug, sofern nicht andere verzugsbegründende Umstände (beispielsweiseeine Zahlungserinnerung oder eine kürzer vereinbarte Zahlungsfrist oder eine kalendermäßig bestimmte Zahlungsfrist) vereinbart wurden. Sofern der Kunde eine natürliche Person ist, kommt er nach den gesetzlichen Regelungen in Verzug.

4.4.    Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die ZUTHER behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist ZUTHER berechtigt, weitere Lieferungen von der vollständigen Zahlung der in Verzug befindlichen Forderungen abhängig zu machen.

4.5.    Je nach Auftragsfortschritt kann ZUTHER angemessene Teilzahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen verlangen.

4.6.    Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist ZUTHER berechtigt, die Preise und/oder Frachttarife anzupassen, sofern die Kosten von ZUTHER für Löhne und Gehälter, Rohmaterialien oder Betriebsstoffe, Energiekosten, Frachtkosten und Zölle oder sonstige Materialien sich mehr als nur unerheblich oder sich die allgemeinen Lebenshaltungskosten entsprechend des anerkannten Indexes verändert haben. Dieses Recht gilt auch für Lieferungen und Leistungen aus einem Dauerschuldverhältnis.

4.7.    Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt oder erkennbar, die nach ZUTHERs pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, ZUTHER jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so ist ZUTHER unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen oder die Belieferung einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Stellung ZUTHER genehme Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten – unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte – vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, ZUTHER alle durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen.

4.8.    Bei Zahlungsverzug des Kunden, Zahlungseinstellung oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich des Vermögens des Kunden werden alle ZUTHER Forderungen sofort fällig. Dies gilt auch, sofern Zahlungsziele vereinbart sind oder soweit die Forderungen aus anderen Gründen noch nicht fällig sind. Weiterhin gilt dies ohne Rücksicht auf die Laufzeit von Wechseln, die ZUTHER angenommen hat.

4.9.    Schecks und/oder Wechsel werden seitens ZUTHER nur dann als Zahlungsmittel akzeptiert, wenn ZUTHER einer solchen Zahlungsweise zuvor schriftlich zugestimmt haben. Alle ZUTHER aus einer solchen Zahlung in diesem Fall entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.

4.10.  Sämtliche Zahlungen sind in EURO ausschließlich an ZUTHER zu leisten. Etwaig Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden.

4.11.  Ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

5. Lieferfristen

  • 1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien.

  • 2. Die vereinbarte Lieferfrist ist eine angestrebte Lieferfrist und daher unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

  • 3. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt frühestens mit Abschluss des Vertrages und setzt die Abklärung aller kaufmännischen und technischen Fragen voraus. Der Beginn der Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Unterlagen oder Genehmigungen zur Verfügung gestellt hat und etwaig vereinbarte Vorauszahlungen geleistet hat.

  • 4. Die Einhaltung einer Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

5.5.    Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf ZUTHERs Werk/Sitz verlassen hat oder ZUTHER dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt hat, sofern aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht geliefert werden kann.

5.6.    Die Lieferfrist verlängert sich in angemessenem Umfang, sofern Fälle von höherer Gewalt oder das Auftreten von unvorhersehbaren und außerordentlichen Ereignissen ZUTHER oder ZUTHERs Zulieferer betreffen. Unvorhersehbare Ereignisse in diesem Sinne sind insbesondere Aufruhr, Streik, Aussperrung, Feuer, Beschlagnahme, Boykott, rechtliche oder behördliche Verfügungen und Beschränkungen oder unzutreffende oder verspätete Belieferung durch ZUTHERs Zulieferer, soweit diese Ereignisse nicht von ZUTHER zu vertreten sind und ZUTHERs Leistungsverpflichtungen betreffen. Falls die Lieferfrist auf einen angemessenen Zeitraum aufgrund solcher Umstände verlängert wird, ist der Kunde nach Ablauf dieser verlängerten Lieferfrist von mindestens 2 Kalendermonaten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Kunde Interesse an Teillieferungen hat, kann der Kunde auch zu Teilen vom Vertrag zurücktreten. Sofern ZUTHER bereits Teillieferungen und/oder Teilleistungen erbracht hat, kann der Kunde nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, falls er nachweisbar kein Interesse an einer teilweisen Lieferung und/oder Leistung seitens ZUTHER hat. Weitere gesetzliche oder vertragliche Rechte zum Rücktritt bleiben hiervon unberührt.

5.7.    Falls ZUTHER in Lieferverzug gerät, und nach Setzen und fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfristsetzung durch den Kunden von mindestens 2 Wochen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder, sofern der Kunde Interesse an Teillieferung seitens ZUTHER hat, von Teilen des Vertrages zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere Schadensersatzforderungen wegen Schlechtleistung oder Verzugsschaden – sind ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich in § 8 unten eingeräumt werden.

5.8.    Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist und Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar.

5.9.    Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist ZUTHER berechtigt, den ZUTHER entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

5.10.  Wird der Versand aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, hat der Kunde dennoch die vom ursprünglichen Lieferzeitpunkt abhängigen Zahlungen zu leisten. ZUTHER ist dann zur Einlagerung des Liefergegenstandes berechtigt und kann mindestens 0,5 % des Verkaufspreises pro Monat als Kosten der Einlagerung in Rechnung stellen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

5.11. Bei jedem Verzug des Kunden mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ist ZUTHER über die Ansprüche in vorstehend Ziffer 5.9. und 5.10. hinaus berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und Ersatz des durch die Nichterfüllung erlittenen Schadens zu verlangen.

Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn es offenkundig ist, dass er auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises bzw. zur Abnahme der Lieferung nicht im Stande ist. Als Schaden gilt ein Betrag von 20 % des Auftragswertes.

Der Schaden wird mit der geleisteten Anzahlung verrechnet. Es steht den Parteien frei nachzuweisen, dass der Schaden tatsächlich höher oder niedriger ausgefallen ist.

5.12. Arzneimittel gibt ZUTHER nur an Apotheken und Arzneimittel-Großhändler ab.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1.   Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der ZUTHER aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich die ZUTHER das Eigentum an der gelieferten Ware vor („Vorbehaltsware“). Der Kunde ist berechtigt, über die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verfügen, insbesondere sie weiterzuverkaufen. Er darf die Ware allerdings nicht übereignen, verpfänden oder sicherungshalber übereignen.

6.2.   Nimmt der Kunde eine Verarbeitung der Vorbehaltsware vor, so erfolgt diese für VITALIARE als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Wird die von ZUTHER gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt ZUTHER das Miteigentum an den neuen Gegenständen im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren.

6.3.   Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

6.4.   Greifen Dritte (insbesondere Gerichtsvollzieher) auf die Ware zu oder verlangt ZUTHER dies vom Kunden, wird der Kunde auf das Eigentum der ZUTHER hinweisen, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nach außen hin sichtbar mit "im Eigentum der Zuther GmbH" zu kennzeichnen und die ZUTHER unverzüglich benachrichtigen, damit die ZUTHER ihre Eigentumsrechte sichern kann.

6.5.   Solange noch offene Forderungen der ZUTHER gegen den Kunden bestehen, tritt der Kunde sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware sicherheitshalber an die ZUTHER ab. Die ZUTHER nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen des Kunden verpflichtet sich ZUTHER, die ihr zustehenden Sicherheiten insofern freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen der ZUTHER gegen den Kunden um mehr als 20 % übersteigt. Die ZUTHER darf dabei die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

6.6.   Der Kunde darf die an die ZUTHER abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für die ZUTHER einziehen, solange ZUTHER diese Ermächtigung nicht widerruft. Die ZUTHER wird diese Ermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen und den anderen Verpflichtungen nach dem jeweiligen Vertrag ordnungsgemäß nachkommt. Im Falle des Widerrufs der Ermächtigung zum Einzug der Forderungen von ZUTHER hat der Kunde den Schuldner von der Abtretung der Forderung an ZUTHER in Kenntnis zu setzen. Auch steht es ZUTHER frei, den verlängerten Eigentumsvorbehalt dem Dritten gegenüber offen zu legen.

6.7.   Das Recht des Kunden, über die Vorbehaltsware zu verfügen, diese zu verarbeiten, oder die abgetretenen Forderungen einzuziehen, erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder es mangels Masse abgelehnt wird, bei Aussetzen von Zahlungen, bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Kunden oder einen Dritten oder bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. In diesen Fällen sowie in den Fällen der Ziffer 6.6. steht ZUTHER das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Frist zu mit der Folge, dass ZUTHER die Vorbehaltsware wieder an ZUTHER nehmen darf. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware zu übergeben. Der Erlös jeder Verwertung der Vorbehaltsware wird dem Kunden – abzüglich der Verwertungskosten – auf seine Verpflichtungen gegenüber ZUTHER anzurechnen.

6.8.   Im Falle des Widerrufs der Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen ist der Kunde verpflichtet, ZUTHER unmittelbar schriftlich offen zu legen, gegen welche Dritten Forderungen aus abgetretenem Recht in welcher Höhe bestehen.

6.9.   Der Kunde muss ZUTHER unmittelbar schriftlich davon in Kenntnis setzen, wenn Dritte Zugang zu den Vorbehaltswaren, den abgetretenen Forderungen oder den sonstigen Dokumenten und Unterlagen erhalten. Sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung der Vorbehaltsware von ZUTHER auch gegenüber Dritten sind vom Kunden zu tragen.

7. Gefahrenübergang

7.1.   Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person/Gesellschaft oder an den Kunden übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder durch sein Verschulden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft durch die ZUTHER auf ihn über. Sofern nichts Anderweitiges schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Übergabe der Liefergegenstände an den Kunden ab ZUTHERs Werk oder Standort.

7.2.   Das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände geht auf den Kunden über, wenn die Liefergegenstände ZUTHERs Werk verlassen haben. Dies gilt auch, sofern ZUTHER den Transport für den Kunden vornimmt, und zwar auch dann, wenn ZUTHER die Kosten für Verpackung und Transport übernehmen, sowie für Teillieferungen.

7.3.   Sollte die Absendung der Gegenstände aufgrund von Umständen verzögert werden, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Benachrichtigung der Bereitstellung der Lieferung auf den Kunden über.

7.4.   Sofern ZUTHER den Transport für den Kunden vornimmt, obliegt die Art und Weise der Verpackung und Versendung der Gegenstände ZUTHER, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

7.5.   Der Abschluss und die Aufrechterhaltung einer Transportversicherung obliegt dem Kunden.

8. Rückgaberecht / Retouren

8.1.   Sofern der Kunde eine Apotheke oder eine juristische Person ist, hat er das Recht, die gelieferte Ware innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Lieferscheindatum ohne Angabe von Gründen an die ZUTHER zurückzusenden, sofern sie unbenutzt, original verpackt, verkehrsfähig und in einwandfreiem Zustand sind.

  1. Voraussetzung für die Rücknahme von Arzneimitteln und Medizinprodukten ist, dass die Ware von der ZUTHER bezogen wurde (Lieferschein / Rechnung sind als Nachweis der Retoure beizulegen), sie seit der Lieferung ordnungsgemäß gelagert und gehandhabt wurde, sie sich in den Originalbehältnissen und in ordnungsgemäßen Zustand befindet, sie eine vertretbare Haltbarkeitsdauer hat und den Verantwortungsbereich der Apotheke / des Großhändlers / Kunden nicht verlassen hat.

  2. Diese Voraussetzungen sind vom Kunden auf dem von der ZUTHER zur Verfügung gestellten entsprechenden Formblatt schriftlich zu bestätigen und der Retoursendung beizulegen.

8.2.   Eine Rechnungskorrektur (Gutschrift) für die retournierte Ware kann nur ausgestellt werden, wenn:

  1. die Retoure vorab bei der ZUTHER telefonisch angemeldet wurde,

  2. das ausgefüllte Formblatt der ZUTHER der Retoursendung beigelegt ist,

  3. die Ware vollständig, unbeschädigt, nicht verschmutzt im Originalkarton / mit intakter Originalitätskennzeichnung versehen ist,

  4. die Arzneimittelpackungen keine unterschiedlichen Chargen enthalten und

  5. die Arzneimittel und Medizinprodukte verkehrsfähig im Sinne des AMG bzw. MPG sind.

  • Dies gilt nicht für vom pharmazeutischen Unternehmer oder Behörden angeordnete Rückrufe.

8.3.   Es gelten die folgenden Rücknahmekonditionen:

  1. Für Ware, die die oben genannten Kriterien erfüllt, gewährt die ZUTHER eine Rechnungskorrektur (Gutschrift) in Höhe von 90 % des ZUTHER-Abgabepreises.

  2. Versandkosten werden grundsätzlich nicht erstattet.

  3. Für Ware, die die ZUTHER mit einer Restlaufzeit von weniger als 4 Monaten ausliefert, werden Sonderregelungen für mögliche Retouren getroffen.

  4. Für Ware, die nicht ordnungsgemäß geliefert wurde, gelten die Bestimmungen der Ziffer 9 dieser AGB.

  5. Wurde die entsprechende Ware vom pharmazeutischen Unternehmer oder den zuständigen Behörden zurückgerufen, ist die Ware unverzüglich, spätestens aber 4 Wochen nach Mitteilung des Rückrufs an die ZUTHER zurückzusenden.

  6. Sollte eine der oben genannten Bedingungen für eine Rechnungskorrektur (Gutschrift) für retournierte Ware nicht erfüllt sein, behält ZUTHER sich das Recht vor, die betreffende Ware zu vernichten.

  7. für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;

  8. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderer gesetzlicher Bestimmungen, die eine verschuldensunabhängige Haftung vorsehen;

  9. soweit ZUTHER ausdrücklich schriftlich eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware abgegeben hat;

  10. für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.4.   Alle Retouren erfolgen an die von ZUTHER mitgeteilte Adresse.

8.5.   Unfreie (nicht frankierte) Rücksendungen werden nicht angenommen. Die ZUTHER erstattet dem Kunden die Versandkosten, wenn die Retouren aufgrund eines Rückrufs, aufgrund von Falschlieferungen oder Lieferung mangelhafter Ware durch die ZUTHER verursacht wurden. Die Versandkosten fallen in allen anderen Fällen, insbesondere bei Retouren aufgrund falscher Bestellungen, zu Lasten des Kunden.

8.6.   Die Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben von vorstehenden Regeln unberührt.

9. Haftung

9.1.   Die ZUTHER haftet für Schäden aus unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

9.2.   Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:

9.3.   Bei fahrlässiger Verletzung dieser Vertragspflichten ist die Haftung der ZUTHER auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist in Höhe des Vertragswertes der betroffenen Leistung anzusetzen.

10.    Gewährleistungsrechte

10.1.  ZUTHER haftet für bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bzw. im Falle einer vereinbarten Endabnahme für bereits im Zeitpunkt der Endabnahme bestehende Sach- und Rechtsmängel des Liefergegenstandes/der Ware nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.2.  Die Gewährleistungsansprüche gegen ZUTHER stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind ohne ZUTHERs Zustimmung nicht abtretbar.

10.3.  Bestimmte Eigenschaften gelten grundsätzlich nur dann als von ZUTHER zugesichert, wenn ZUTHER dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Eine Garantie gilt nur dann als von ZUTHER übernommen, wenn ZUTHER schriftlich eine Eigenschaft als "garantiert" bezeichnet hat.

10.4.  Im Rahmen der Anwendbarkeit der §§ 377, 378 HGB muss ZUTHER erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen nach Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden, in jedem Fall aber vor Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Einbau; anderenfalls gilt der Liefergegenstand/die Ware als genehmigt, es sei denn, ZUTHER oder den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von ZUTHER fällt Arglist zur Last. Versteckte Mängel sind ZUTHER unverzüglich, spätestens 14 Tage nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Es gelten ergänzend §§ 377, 378 HGB.

10.5.  ZUTHER ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwesenheit bei der Entnahme von Materialprüfungen zu geben.

10.6.  Mängelansprüche verjähren 12 Monaten nach Gefahrübergang. Bei Kunden, welche natürliche Personen sind, verjähren Mängelansprüche nach der gesetzlichen Frist.

10.7. ZUTHERs Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel beschränkt sich der Sache nach auf Nacherfüllung. Im Rahmen der Nacherfüllungspflicht ist VITALIARE nach ZUTHERs Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Kommt ZUTHER dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten. Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt. Darüber hinaus ist, soweit ZUTHER mangelfreie Teillieferungen erbracht hat, eine Rückgängigmachung des gesamten Vertrages nur zulässig, wenn das Interesse des Kunden an den erbrachten Teillieferungen nachweislich fortgefallen ist. Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche, bestehen nur im Rahmen der Regelungen dieser AGB. Ersetzte Teile gehen in ZUTHERs Eigentum über bzw. bleiben in ZUTHERs Eigentum und sind auf Verlangen an ZUTHER auf ZUTHERs Kosten zurück zu senden.

10.8. Der Kunde hat ZUTHER auf seine Gefahr die mangelhafte Ware zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu übersenden, es sei denn, die Rücksendung ist nach der Art der Lieferung nicht möglich. ZUTHER trägt die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Transportkosten, jedoch nur von dem Ort aus, an den die gekaufte Ware bestimmungsgemäß geliefert wurde und maximal bis zur Höhe des Kaufpreises.

10.9. Der Kunde hat ZUTHER die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, der Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch ZUTHER hat der Kunde das Recht, nach vorheriger Mitteilung an ZUTHER den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von ZUTHER den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

10.10. Die Weiterverarbeitung oder der Einbau von seitens ZUTHER gelieferter Ware gilt stets als Verzicht auf die Mängelrüge, soweit der Mangel erkennbar war.

10.11. Sofern ein Mangel in einer Sache oder Leistung vorliegt, welche ZUTHER von einem Dritten bezogen hat, ist ZUTHERs Gewährleistungspflicht auf die Abtretung der ZUTHER gegen den Dritten zustehenden Gewährleistungsansprüche beschränkt. Dies gilt nicht, sofern der Kunde von dem Dritten keine Leistung zu erlangen vermag; in diesen Fällen haftet ZUTHER für derartige Ansprüche des Kunden selbst.

10.12. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist ZUTHER berechtigt, vom Kunden Ersatz der ZUTHER hierdurch entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

10.13. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten am vertraglich vereinbarten Aufstellungsort des Liefergegenstandes, wird ZUTHER dem Kunden auf eigene Kosten entweder das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen hierfür zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Bedingungen steht ZUTHER ebenfalls ein Recht zum Rücktritt zu.

10.14. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit, z.B. unerheblichen Abweichungen in Farbe, Maßen und/oder Qualität oder Leistungsmerkmalen der Produkte.

10.15. Die Anerkennung von Sachmängeln bedarf stets der Schriftform.

10.16. ZUTHERs Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Eignung des Liefergegenstandes für den vom Kunden vorgesehenen, vom üblichen abweichenden Verwendungszweck, soweit dieser nicht schriftlich vereinbart worden ist.

10.17. ZUTHERs Gewährleistungspflicht erstreckt sich nur auf die Lieferung neu hergestellter Produkte. Sofern nicht anders vereinbart, werden gebrauchte Produkte wie besehen unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft.

10.18. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere in folgenden Fällen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Verschleiß und natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel und/oder mechanische, chemische, elektronische, elektrische und vergleichbare Einflüsse, die nicht den vorgesehen, durchschnittlichen Standardeinflüssen entsprechen.

11. Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei Krieg, Naturkatastrophen, Verfügungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Unruhen, Maschinenschaden, der nicht auf nicht ordnungsgemäßer Wartung beruht, Explosion, Feuer, nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung durch unsere Vorlieferanten, Störungen im Telekommunikationssystem und in der Energie- und Rohstoffversorgung, außergewöhnlichen Verkehrs- und Straßenverhältnissen, Cyberattacken, Epidemien (wozu auch der aktuelle Ausbruch der Covid-19 Pandemie zählt), Quarantäne und andere vergleichbare Maßnahmen sowie sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, ist ZUTHER berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder, sofern ein Ende der Behinderung nicht abzusehen ist, vom Vertrag ganz oder teilweise ohne weitere Verpflichtungen zurückzutreten.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1   Der Erfüllungsort für alle Handlungen und Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag ist Hamburg.

12.2   Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich solcher aus Schecks und Wechseln ist am Erfüllungsort, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. ZUTHER ist jedoch auch berechtigt, gegen den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand vorzugehen.

12.3 Für alle Auseinandersetzungen aus Verträgen, für die diese AGB gelten, und für alle Auseinandersetzungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen ZUTHER und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

13. Datenschutz und Geheimhaltung

13.1 ZUTHER verarbeitet die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zum Kunden anfallenden personenbezogenen Daten streng im Einklang mit den einschlägigen Datenschutzgesetzen, z.B. auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Personen oder wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, ist oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse der ZUTHER an der Datenverarbeitung vorliegt und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.

13.2 Der Kunde hat vollumfänglich Stillschweigen über sämtliche Informationen, insbesondere Preise, Zahlungsbedingungen, Vertragsdokumente und andere Geschäftsgeheimnisse, welche er aus oder im Zusammenhang mit den Angeboten, Lieferungen und/oder Leistungen seitens ZUTHER bewusst oder unbewusst, direkt oder indirekt erhalten und/oder erlangt hat, zu bewahren. Der Kunde darf diese Informationen insbesondere keinen Dritten zur Verfügung stellen oder zugänglich machen.      

14. Compliance

14.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Gesetze und Bestimmungen einzuhalten, die für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gelten, insbesondere im Hinblick auf die Korruptionsbekämpfung. ZUTHER weist auf ihre Grundsätze hin, die im Verhaltenskodex Air LiquideDeutschland und im Verhaltenskodex Anti-Corruption Code of Conduct aufgeführt sind (beide einsehbar unter www.airliquide.de/medien/agb-dokumente). Der Kunde bestätigt, dass er die dort enthaltenen Prinzipien einhält und Richtlinien und Verfahren umgesetzt hat und weiterhin umsetzen wird, um die Einhaltung der für ihn geltenden Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung zu fördern.

14.2 ZUTHER verpflichtet sich zur Einhaltung der für sie geltenden Vorschriften und Gesetze, insbesondere zur Korruptionsbekämpfung und zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, und verweist insofern auf die in ihrem Verhaltenskodex Air Liquide Deutschland sowie im Verhaltenskodex Anti-Corruption Code of Conduct aufgeführten Grundsätze.

ZUTHER erwartet auch von dem Kunden, dass er sich an die für ihn geltenden Gesetze und Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Korruption und den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt, hält und Maßnahmen umgesetzt hat und weiterhin umsetzen wird (z.B. durch die Veröffentlichung eines eigenen Verhaltenskodex), um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten.

15. Sicherheits- und regulatorische Bestimmungen

ZUTHERs Waren unterliegen teilweise den besonderen Bestimmungen für technische Gase und Gefahrstoffe, Arzneimittel und/oder Medizinprodukte. Der Kunde versichert mit der Unterzeichnung des Vertrages bzw. mit dem Empfang der Ware, dass er ausreichend über den Umgang mit diesen Waren unterrichtet ist. Der Kunde kann jederzeit weitere Informationen über die geltenden Sicherheitsvorschriften bei ZUTHER anfordern.

16. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, die den ursprünglichen Punkten am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke dieser Vereinbarung.

17. Rechtsnachfolge

Der Kunde ist verpflichtet, ZUTHER jede Änderung, insbesondere die seiner Firmenbezeichnung oder Rechtsform, unaufgefordert mitzuteilen. Für etwaige Nachteile, die aus einer unterlassenen oder verspäteten Mitteilung entstehen, haftet der Kunde.

Stand: 1. Dezember 2024